Der Kinder-Sparkalende

40,00 €

Vorbestellung

Der Kinder-Sparkalender – Dein Weg zum Wunschziel!”

In diesem Jahr kannst du richtig clever sparen! Mit deinem eigenen Sparkalender kannst du Monat für Monat ein kleines Stück für dein Wunschziel beiseite legen. Vielleicht für ein Spielzeug, einen Ausflug oder etwas anderes, das du dir schon lange wünschst.

So funktioniert’s:
Jeden Tag oder jede Woche kannst du eine bestimmte Summe in deinen Sparbeutel legen. Am Ende des Monats siehst du, wie viel du schon gespart hast. Und das Beste: Du kannst zusehen, wie dein Sparbetrag wächst – Stück für Stück!

Warum sparen?
Sparen hilft dir, ein Ziel zu erreichen, das du dir vielleicht nicht sofort leisten kannst. Wenn du geduldig bist und regelmäßig sparst, wirst du bald merken, wie toll es ist, sich etwas selbst zu kaufen oder für etwas Besonderes zu sparen.

Zubehör gibt es dazu 

Angaben zur Produktsicherheit

Händler/Hersteller/Kontaktadresse:
Mandy Quaas / Mandystraum
Ossietzkystraße 18
01662 Meißen
E-mail: info@mandystraum.com
Tele.: 0155/66719549

Bei Fragen helfe ich euch sehr gerne.

 

Warnhinweise und Sicherheitshinweise:
Challenges

Brandgefahr:

Diese Produkte sind nicht Hitzebeständig, dürfen nicht in der Nähe
von offenen Flammen oder heißen Oberflächen verwendet werden.

Schnittgefahr:

Es besteht die Möglichkeit das man sich am Papier schneiden kann.

Gefahr für Kleinteile:

Dieses Produkt könnte Lose, Würfel, Rubbelsticker, Magnete, Spielefiguren
Die Rubbelsticker wenn sie aufgerubbelt sind nicht einatmen oder auflecken.
Beim Verschlucken von Kleinteilen besteht Erstickungsgefahr.
Dieses Produkt ist kein Spielzeug.
Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren.
Alles ist nicht zum Verzehr geeignet.

Magnetgefahr:

Magnete von elektronischen Geräten, Medizinischen Inplantaten ( Herzschrittmacher )
und Magnetstreifen und Chip fernhalten ( Kreditkarten oder andere Karten mit einem Chip )

Verpackungstüten

Erstickungsgefahr:

Plastiktüten für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

Aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.